Mietpark Mitbedingungen

Mietpark Miet­bedingungen

Mietpreise:
Enthalten sind Wartungsdienst, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen. Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung mit Eigenbeteiligung, siehe auch Punkte „Haftungen“. Ebenfalls enthalten ist die Kfz-Steuer.

Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Beachten Sie die erforderliche Kraftstoffart! Reparaturen, die durch falsches Bbetanken entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Haftung:
Der Mieter haftet für alle Schäden am gemieteten Fahrzeug oder Anhänger und gleichermaßen auch für Fremdschäden wie folgt:

Klasse 1 bis 8:5.000,00 €
Klasse 9:8.000,00 €
Klasse 10, 12, 13:2.000,00 €
Klasse 14:1.500,00 €
Klasse 11/15:800,00 €


Haftungsreduzierung:
Durch Zahlung des für das Mietfahrzeug oder Anhänger angegebenen Haftungsreduzierungsbetrages kann die Haftung bei selbst verschuldeten Schäden bis auf die jeweils vorgegebene Selbstbeteiligung reduziert werden. Kaskoversicherung tritt nur in Zahlung nach polizeilicher Schadensaufnahme ein.

Achtung: Für Mieter bis zum Alter von 25 Jahren ist die Haftungsreduzierung Pflicht! Weiterhin muss ohne Abschluss einer Haftungsreduzierung der jeweilige Betrag unter dem Punkt „Haftung“ hinterlegt werden.

Haftungsausschluss:
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht. Des Weiteren für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden, wie durch unsachgemäßes Verstauen, nicht festgezurrte Ladung sowie durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (z. B. Durchfahrtshöhe). Das Ladegut ist grundsätzlich nicht versichert.

Gesetzliche Bestimmungen:
Beachten Sie bei der Benutzung der LKW die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Führerschein/Altersbeschränkungen:
Klassen 1 bis 8 und 10-15: Mindestalter 21 Jahre und 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins
Klasse 9: Mindestalter 23 Jahre und 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins
Das Höchstalter zu Anmietungen liegt bei 79 Jahren

Auslandsfahrten:
Grenzübertritte außerhalb Deutschland sind vom Grundsatz ohne vorige Zustimmung durch
RS-Autovermietung nicht möglich!

Zahlungs- und Anmietungsbedingungen:
Die Vorauszahlung des voraussichtlichen Mietpreises und einer zusätzlichen Kaution ist Bedingung, jedoch mindestens 200,00 €. Abrechnung bei Rückgabe des Fahrzeuges.
Bei PKW-Anmietungen ist die Vorauszahlung über Kreditkarte zu leisten, in Ausnahmefällen über EC-Karte!
Ebenfalls gilt bei Auslandsfahrten die Zahlung über Kreditkarte als zwingend.
Außerdem sind der Personalausweis und der Führerschein vorzulegen.

Reservierungsfristen/Stornogebühren: 
Fahrzeuge und Anhänger können mit folgender Frist kostenfrei storniert werden:

  • Alle Fahrzeuge und Anhänger der Klassen 1 bis 2 und 5 bis 15 bis eine Woche vor Anmietzeitpunkt.

Falls die Fristen nicht eingehalten werden, stellen wir 50 % des vereinbarten Mietpreises als Stornogebühr in Rechnung.

Sonstige Bestimmungen:
Eine Weitervermietung des Fahrzeugs und die Überlassung des Steuers an andere, als die im Mietvertrag festgelegten Personen, ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur zu seinem Einsatzzweck verwendet werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Ein Anhängerbetrieb mit unseren Fahrzeugen bedarf der vorigen Genehmigung. Bei allen genannten Zuwiderhandlungen verlieren Sie den Kaskoschutz! Störungen bzw. Defekte in größerem Umfang sind sofort zu melden und entsprechende Weisungen einzuholen; Reparaturen können nicht selbst in Auftrag gegeben werden. Der Mieter ist für die Pflege und Wartung für die Dauer der Mietzeit allein verantwortlich, z. B. Ölstand, Kühlerwasserstand usw.


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Allgemeine Mietbedingungen Kraftfahrzeuge